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El Salvador erweitert Steueranreize für bestehende Investoren

hace 1 hora
2 min de lectura
23 Unternehmen haben Investitionsausweitungen von insgesamt rund 504 Millionen US-Dollar für eine Förderung vorqualifizieren lassen. Eine im September beschlossene Reform senkt zugleich Zugangshürden und erweitert die Anreize für Unternehmensgruppen und zusätzliche Investitionsformen.

El Salvador hat seinen steuerlichen Förderrahmen für Unternehmen erweitert, die ihre bestehenden Aktivitäten im Land ausbauen. Nach Angaben der staatlichen Investitions- und Exportförderagentur Invest waren bis Anfang September 23 Unternehmen mit Expansionsprojekten im Gesamtvolumen von rund 503,8 Millionen US-Dollar vorqualifiziert.

Mit diesen Vorhaben sind nach Angaben der Behörde 2.246 zusätzliche qualifizierte Arbeitsplätze vorgesehen. Fünf Unternehmen hatten zu diesem Zeitpunkt bereits die erforderliche Qualifizierung des Wirtschaftsministeriums erhalten.


Grundlage ist das seit Januar 2026 geltende Gesetz zur Förderung von Investitionserweiterungen. Es richtet sich an bereits in El Salvador tätige nationale und ausländische Unternehmen aus ausgewählten produktiven Branchen. Dazu gehören unter anderem Textil und Bekleidung, Agroindustrie, Lebensmittel und Getränke, Autoteile, Elektronik, Kunststoffe, Schuhe, Chemie und Pharma, Baustoffe sowie Papier und Papierprodukte.


Das zentrale Instrument ist eine Steuergutschrift auf die Einkommensteuer. Bei Investitionen zwischen einer und zehn Millionen US-Dollar beträgt sie 10 Prozent des Investitionsvolumens, bei mehr als zehn bis 20 Millionen US-Dollar 20 Prozent und bei Investitionen von mehr als 20 Millionen US-Dollar 30 Prozent. Zusätzlich sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für Immobilien vor, die für die Expansion erworben werden.


Im September beschloss die Legislativversammlung eine Reform des Gesetzes. Die erforderliche Mindestdauer bestehender Aktivitäten in El Salvador wurde von zehn auf fünf Jahre reduziert. Zudem können Unternehmensgruppen künftig für die Förderung als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Um innerhalb dieser Regelung den höchsten Steuergutschriftssatz von 30 Prozent zu erreichen, müssen sie gemeinsam mindestens 75 Millionen US-Dollar investieren; jedes beteiligte Unternehmen muss mindestens eine Million US-Dollar beitragen.


Die Reform erweitert außerdem die Berücksichtigung von Investitionen in Maschinen und Ausrüstung und reduziert verschiedene Nachweispflichten. Nach den im Gesetzgebungsverfahren veröffentlichten Angaben wurde unter anderem die Zahl der vorzulegenden Steuerjahre und geprüften Jahresabschlüsse verkürzt.


Ein konkretes Beispiel liefert die salvadorianische Pharmaindustrie. Laboratorios Ancalmo kündigte eine Erweiterungsinvestition von 14,84 Millionen US-Dollar an, mit der die Produktionskapazität ausgebaut und mehr als 75 zusätzliche qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden sollen.


Für bereits in El Salvador tätige europäische Unternehmen ist die Neuregelung vor allem dann relevant, wenn zusätzliche Produktionslinien, Maschinen, Logistik- oder Forschungskapazitäten geplant sind. Neue Marktteilnehmer profitieren von diesem Gesetz dagegen nicht unmittelbar; es handelt sich ausdrücklich um ein Instrument zur Erweiterung bestehender Aktivitäten.


Quellen: Asamblea Legislativa de El Salvador, Invest in El Salvador, Diario El Mundo, September 2026.


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